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Aktuelles | "News-Ticker": Steueramt (VG|FB5)

Montag, 26. Mai 2025

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Aktuelle Infos, Neuigkeiten und Änderungen
im Fachbereich 5: Steuer- / Abgabenamt (FB5)
der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

         

Nächste, besondere Fälligkeiten
... die nicht ständig anfallen: 

  • 01. Juli: Termin für Jahreszahler/-zahlungen

Weitere, regelmäßig wiederkehrende Zahlungstermine finden Sie in unserer Jahresübersicht.


    

Technische Fusion bei der Sparkasse Donauwörth

Wie u.a. hier nachzulesen, hat sich die örtliche "Sparkasse Donauwörth" ab 2025 mit weiteren Kreditinstituten zur neuen "Sparkasse Nordschwaben" zusammengeschlossen. Die technische Fusion erfolgte nun über das Wochenende vom 24. bis 26. Mai.

Nach den allgemein veröffentlichten Informationen und laut Checkliste brauchen dabei Kunden, die über die betroffenen Banken am Lastschrifteinzugsverfahren von Mitgliedern der VG Monheim teilnehmen, diesbezüglich noch keine weiteren Schritte veranlassen: Die bisherigen Bankverbindungen gelten vorerst noch einige Zeit parallel (neben den neuen) weiter. Die alten IBAN können somit derzeit weiterhin bedient werden.

Ungeachtet dessen, möchten wir versuchen, alle IBAN der "alten Sparkasse Donauwörth" -ohne größeren Aufwand für Bürger und Gewerbetreibende- direkt EDV-technisch bis zum Ende des Jahres auf die jeweilige IBAN der "neuen Sparkasse Nordschwaben" umzustellen. Hierzu ist geplant, die per IT automatisch ermittelte IBAN (z.B. im Rahmen der Anforderung der Wasserzählerstände) mitzuteilen. Bitte prüfen Sie -als Kunde der Sparkasse- die in der Information ausgewiesene, neue IBAN unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und teilen Sie evtl. Abweichungen zeitnah mit. Bis dahin ist von betroffenen Kunden der ehem. Sparkasse Donauwörth aber noch nichts Weiteres bei der VG Monheim oder deren Mitglieder/ Gemeinden zu veranlassen.

     

Grundsteuer-Reform/ Neue Grundsteuerbescheide

Unpassender Eigentümer, Mess-/ Zerlegungsbetrag, etc.?!
Bitte diesbezüglich direkt an das zuständige Finanzamt (lt. Bescheid) wenden. Diese staatlichen Festsetzungen können -soweit wir diese nur (unverändert) übernommen haben bzw. kein Übermittlungs-/ Verarbeitungsfehler vorliegt- allein von diesen beauskunftet, überprüft und ggf. geändert werden.

Anzeigepflicht/ Meldung von Änderungen:
Alle Änderungen, die Auswirkung auf die Pflicht(igen) oder die Höhe der Grundsteuer haben können, sind online per ELSTER oder mit dem Vordruck: "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)" anzuzeigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Abschnitt: "Anzeige von Änderungen" auf der Internetseite für die bayerische Grundsteuer: www.grundsteuer.bayern.de.

Unsere gesammelten Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.

 

15. Februar + Mai + August + November: Quartalsfälligkeiten und Abrechnung der Miet-Nebenkosten (Wasser/Abwasser) für das Vorjahr

Zum 15. eines Vierteljahres werden neben evtl. Nachzahlungen zur Verbrauchsgebührenabrechnung des Vorjahres auch wieder die viertel-jährlichen Vorauszahlungen (insb. für die Wasser-/Abwassergebühren sowie die Grund- und Gewerbesteuer) fällig. Ebenfalls werden zu diesen sog. Quartalsfälligkeiten am 15. des Monats Februar, Mai, August und November evtl. noch offene Kleinbeträge mit abgebucht.

Bitte achten Sie bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auf ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos. Sollten Sie -trotz der Vorteile- noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt bzw. das hierfür nötige SEPA-Lastschriftmandat noch nicht bei uns eingereicht haben, bitten wir Sie um fristgemäße Überweisung der jeweils fälligen Beträge. Im Voraus besten Dank! Evtl. SEPA-Mandate müssen für eine möglichst sichere Berücksichtigung grds. spätestens 1,5 Wochen vor der betreffenden Fälligkeit im Steueramt vorliegen.
    

=> Weitere, frühere Meldungen (zu Vorjahren) finden Sie in unserem Archiv.   

     

Allgemeine und dauerhaft interessante Informationen des Steuer-/ Abgabenamtes (FB5):

Unsere Aufgaben/ Zuständigkeiten, die Grundlagen zur Festsetzung von Abgaben (wie kommunale Steuern, Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen, usw.), Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Übersicht über die gängigsten Fälligkeiten des Steueramtes, Ihre Ansprechpartner und Vieles mehr finden Sie auf den fachbereichseigenen Seiten des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft unter: steueramt.vg-monheim.de.

Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten, nachgefragten oder verwendeten Begriffen!

  

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